Zuletzt überarbeitet am 30. September 2015 von Franzi
Ein Unfall, ein neuer Job oder eine Notsituation in der Familie – manchmal lässt das Schicksal unsere Urlaubspläne den Bach runtergehen. Wer in solchen Fällen einen bereits gebuchten Flug stornieren muss, bekommt im Normalfall nur einen kleinen Teil des Preises erstattet. Die meisten Fluggäste wissen allerdings nicht, dass sie in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf eine deutlich höhere Rückzahlung haben. Mit einem Urteil zugunsten einer Klägerin hat jetzt erneut ein Gericht die Rechte der Verbraucher gestärkt.
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Die meisten Airlines wollen nur Steuern und Gebühren erstatten
Die Stiftung Warentest berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über den konkreten Fall einer Kundin, die für sich und ihre Familie Flüge bei Turkish Airlines gebucht hatte. Wegen eines Todesfalls in der Familie musste sie die Buchung aber ein paar Tage vor dem Abflug stornieren. Die bereits bezahlten 1.200 Euro wollte die Airline selbstverständlich nicht erstatten.
Tatsächlich bekommen Kunden bei der standardmäßigen Stornierung über die Webseite oder die Hotline nur Steuern und Gebühren zurückbezahlt. Für ihren angeblichen Aufwand verlangen die Airlines oft noch zusätzlich eine happige Bearbeitungsgebühr, sodass der Kunde bis auf wenige Euros auf dem gesamten Flugpreis sitzenbleibt.
Fluggäste haben oft ein Recht auf höhere Rückerstattungen
In der Praxis bleiben den Fluggesellschaften aber deutlich höhere Kosten erspart, wenn ein Passagier nicht mitfliegt: Es fallen beispielsweise keine Kosten für Essen und Getränke an. Außerdem spart die Airline durch das fehlende Gewicht Kerosin.
Der eigentliche Knackpunkt ist aber, dass der übrige Betrag nur einbehalten werden darf, wenn der freigewordene Sitzplatz nicht mehr weiterverkauft werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, entsteht der Fluggesellschaft überhaupt kein Schaden – sie muss deshalb den vollen Preis zurückerstatten. Freiwillig wird euch die Airline diese Auskunft allerdings nicht erteilen. Ihr solltet deshalb selbst die Initiative ergreifen und beispielsweise in einem Reisebüro nachfragen, ob der Flieger ausgebucht ist.
Im oben beschriebenen Fall gab das Amtsgericht Frankfurt der Klägerin Recht: Turkish Airlines musste ihr 95 Prozent des Flugpreises zurückerstatten. Schwieriger wird es allerdings für Fluggäste, deren Maschine bei Abflug nicht ausgebucht war. Denn die Airlines müssen nur vor Gericht genau abrechnen, welche Kosten ihnen durch die Stornierung tatsächlich entstanden sind.
Rückerstattung einklagen: Die Söp bietet Fluggästen Hilfe an
Wenn ihr selbst einen teuren Flug gebucht habt und ihn nicht antreten könnt, müsst ihr deshalb auf eigenes Risiko klagen. Mit einer Rechtschutzversicherung besteht dabei keine Gefahr, dass ihr auf den Prozesskosten sitzenbleibt. Seid ihr nicht versichert, solltet ihr euch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) wenden. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert – auch wenn es natürlich keine Erfolgsgarantie gibt.
Bei teuren Reisen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung
Besonders bei teuren Langstreckenflügen ist es aber sinnvoll, schon im Vorfeld eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Bei den meisten Versicherern könnt ihr die Police bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind etwas teurer als reine Rücktrittspolicen. Dafür seid ihr auch dann abgesichert, wenn ihr die Reise bereits angetreten habt und beispielsweise wegen Krankheit kurzfristig zurückfliegen müsst. Mein Tipp: Separat abgeschlossene Versicherungsverträge sind oft deutlich günstiger, als die Angebote der Airlines, die bei der Buchung mit angeboten werden.