Zuletzt überarbeitet am 10. Februar 2019 von Franzi

Chaos am Flughafen: Die Lufthansa-Piloten streiken in dieser Woche und legen damit einen nicht unerheblichen Teil des Flugverkehrs lahm. Medienberichten zufolge können rund 425.000 Passagiere ihren Flug gar nicht oder nur mit Verspätung antreten. Damit handelt es sich um den größten Ausstand in der Geschichte des Unternehmens. Viele Reisende fragen sich nun: Welche Rechte habe ich als Passagier, wenn mein Flieger nicht abhebt?

 

Von den Streiks betroffen sind die Fluggesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings. Insgesamt werden 3.800 Flüge gestrichen. Die Lufthansa-Töchter Swiss und Austrian Airlines haben eigene Tarifverträge. Trotzdem sind ihre Passagiere vom Streik indirekt betroffen, da die Umsteigeverbindungen auf Lufthansa-Flüge gefährdet sind.

Streik, Verspätung, Überbuchung: Diese Rechte haben Passagiere

Welche Rechte ihr als Fluggast habt und welche Entschädigungen euch zustehen, erfahrt ihr am Infodesk von Coconut Sports. In der Rubrik „Chaos am Flughafen: Welche Rechte haben Passagiere“, könnt ihr euch informieren, ob und in welchem Maße ihr im Falle eines Streiks, einer Verspätung oder einer Überbuchung Anspruch auf Entschädigung habt.

 

So sind die Airlines beispielsweise verpflichtet, euch bei Flügen bis 1.500 Kilometer Länge ab einer Verspätung von zwei Stunden mit Verpflegung, Internet- und Telefonzugang sowie gegebenenfalls einer kostenlosen Übernachtung im Hotel zu unterstützen. Bei längeren Flügen gelten andere Fristen.

 

Auch gegen die gängige Praxis der Fluggesellschaften, Flüge auf gut Glück zu überbuchen, könnt ihr euch zur Wehr setzen – denn hier stehen euch Entschädigungszahlungen in nicht unerheblichem Maße zu. Unter welchen Umständen ihr im Fall einer Verspätung oder einer Annullierung Anspruch auf Ausgleichszahlungen habt, erfahrt ihr ebenfalls am Infodesk.

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