Zuletzt überarbeitet am 4. September 2019 von Franzi
|Werbung| Wieder neigt sich die Hauptreisezeit des Jahres dem Ende entgegen und wieder einmal kam es zum Chaos an europäischen Flughäfen. Flugausfälle und Verspätungen gehören mittlerweile zum Alltag – doch ihr seid dem Ärger nicht hilflos ausgesetzt. Eine EU-Verordnung regelt Fluggastrechte für Flugstrecken innerhalb Europas. Welche das genau sind und warum es sich lohnt diese geltend zu machen, erkläre ich euch in diesem Artikel.
Inhalt
Welche Rechte habe ich, wenn ich vom Chaos betroffen bin?
Pünktlich zur Hauptreisezeit des Jahres herrscht an europäischen Flughäfen der Ausnahmezustand: Überfüllte Abflughallen, lange Wartezeiten und immer öfter droht die Nichtbeförderung. Dieses Problem hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Und weil Fluggästen dadurch extreme Unannehmlichkeiten entstehen, kam das Problem 2004 auf die Agenda im EU-Parlament. Man schuf die EU-Verordnung 261, die seither die Rechte von europäischen Fluggästen schützt. Wenn ihr selbst vom Flughafenchaos betroffen seid oder wart, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Verordnung zu werfen – denn Fluggästen stehen Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Nach vielen Jahren als Flugbegleiterin und Vielfliegerin habe ich am Flughafen so einiges mitbekommen. Deshalb möchte ich euch heute so gut es geht über die aktuellen Fluggastrechte und das Passagierrecht informieren.
Allgemeine Informationen zum EU-Fluggastrecht
Die EU-Fluggastrechteverordnung, die 2004 von den Abgeordneten des EU-Parlaments beschlossen wurde, definiert die Entschädigungen, die internationale Fluggesellschaften ihren Passagieren bei Flugverspätung, Flugannullierung, verpassten Anschlussflügen und Nichtbeförderung rückwirkend zahlen müssen. Die Verordnung 261 greift mindestens drei Jahre bis fast vier Jahre lang. Die Drei-Jahres-Frist beginnt ab Jahresende: Wer zum Beispiel am 1. Januar 2016 geflogen ist, kann seine Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2019 einfordern – also fast vier Jahre rückwirkend. Beachtet aber, dass die EU-Verordnung nur bei gebuchten Flügen zu Normaltarifen greift. Fluggäste, die kostenlos oder grundsätzlich zu reduzierten Preisen fliegen (rabattierte, nicht am freien Markt verfügbare Flugtickets), können keine Entschädigung geltend machen. Ein Billigflug ist allerdings kein reduzierter Preis – somit greift auch hier die EU-Verordnung.
Grundsätzlich hat ein Fluggast Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sein Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr den Zielflughafen erreicht. Darüber hinaus greift die EU-Verordnung bei Annullierungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Abflug entstehen, bei verpassten Anschlussflügen und selbstverständlich auch im Falle einer Nichtbeförderung am Abflugtag.
Natürlich ist die EU-Verordnung 261/14 den Rechtsabteilungen der Airlines ein Dorn im Auge. Bei der Vielzahl von Verspätungen, Annullierungen oder Flugabsagen entstehen den Airlines hohe Kosten – denn die Zahl derer, die sich bereits mit der Verordnung auseinandergesetzt haben, ist hoch. Daher versuchen Airlines oft, Entschädigungen abzuwenden, indem sie auf außergewöhnliche Umstände hinweisen. So einfach solltet ihr euch aber nicht abwimmeln lassen. Ganz im Gegenteil: Genau dann ist es wichtig zu prüfen, ob überhaupt ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen Streik (einzelfallabhängig), Naturkatastrophen, medizinische Notfälle, Terrorgefahr oder schlechte Wetterbedingungen.
In diesen Fällen spricht man von „höherer Gewalt“, laut Definition ein von außen kommendes und unabwendbares Ereignis. Dieses wird durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführt und kann dementsprechend weder vorausgesagt noch von der Airline verhindert werden.
Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung
Bei der Frage nach Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen gibt es ein ganz einfaches Prüfmuster, nach dem sich entscheidet, ob ein Anspruch besteht. Wir schauen uns die Voraussetzungen nun etwas genauer an:
- Liegt eine Verspätung von drei Stunden und/oder mehr am Zielflughafen vor?
- Ist der Flug in der Europäischen Union gestartet oder gelandet?
- Gab es keine außergewöhnlichen Umstände („höhere Gewalt“)?
- Liegt der Flug nicht länger als drei Jahre zurück?
Können alle vier Fragen mit ja beantwortet werden, greift die EU-Verordnung und ihr solltet euer Recht auf Entschädigung zeitnah einfordern. Nun entscheidet die Flugdistanz zwischen dem Abflug- und Zielflughafen über die Höhe der Entschädigung. Passagiere, die einen Flug gebucht haben, der eine Strecke von bis zu 1.500 km zurückgelegt hat und verspätet landet, erhalten eine Entschädigung von bis zu 250 Euro. Von 1.500 km bis 3.500 km stehen euch bereits 400 Euro zu. Ab einer Flugdistanz von über 3.500 km muss die Airline euch die volle Entschädigung von 600 Euro auszahlen.
Recht auf Entschädigung bei Flugannullierung
Flug annulliert und jetzt? Auch in diesem Fall greift die EU-Verordnung 261 und setzt sich für eine Entschädigung ein. Folgende drei Entschädigungen stehen euch nun zu:
- Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro. Die Höhe ist abhängig von der Länge der Flugstrecke.
- Rückerstattung der Ticketkosten oder Anspruch auf Umbuchung auf einen Ersatzflug.
- Außerdem stehen euch Versorgungs- und Betreuungsleistungen vor Ort zu.
Zudem stehen euch Entschädigungen zu, wenn ihr erst gar nicht auf einen Ersatzflieger umgebucht oder zu spät über die Flugannullierung informiert wurdet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich im Falle einer Annullierung ebenfalls nach der Länge der Flugstrecke des gebuchten Flugs.
Recht auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Der dritte Fall beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn der Flug verspätet landet und ihr dadurch euren Anschlussflug verpasst. Der Ersatzflug, auf den ihr umgebucht werdet, startet erst viele Stunden später, sodass ihr mit entsprechender Verzögerung am Zielort ankommt. Auch jetzt greift die Verordnung 261. Sie regelt folgende Punkte:
- Zu wenig Umsteigezeit zwischen Ankunft und Weiterflug.
- Ersatzflug landet drei Stunden später als der eigentliche Flug.
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände für die Flugverspätung von Flug eins vor.
Auch hier richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Entfernung von Abflug- und Zielflughafen. Bei einem verpassten Anschlussflug könnt ihr allerdings nur Ansprüche geltend machen, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden.
EUclaim hilft, Fluggastrechte geltend zu machen
EUclaim ist der Experte für Passagierrecht im europäischen Raum. 2007 in den Niederlanden gegründet, sorgen Mitarbeiter seit 2010 für eine unkomplizierte Beratung (keine Rechtsberatung) und Durchsetzung von Fluggastrechten in Deutschland. Dabei ist es ganz egal, ob ihr privat oder geschäftlich verreist: EUclaim hat Zugriff auf eine weltweit einmalige Datenbank. Hier werden täglich Millionen von Flugdaten ausgewertet und EUclaim weiß dadurch ganz genau, warum Flüge verspätet waren oder annulliert wurden. Nutzt den EUclaim Kalkulator und erfahrt blitzschnell, welche Entschädigung euch bei Flugverspätung oder -annullierung zusteht. Nach dieser Methode konnten bereits über eine halbe Million Passagiere ihr Recht auf Entschädigung durchsetzen.
Dabei spart ihr viel Zeit und Nerven, denn EUclaim übernimmt die komplette Abwicklung für euch. Ihr müsst nicht am Telefon auf einen freien Mitarbeiter der Fluggesellschaft warten und mit Anwälten drohen. Stattdessen übermittelt EUclaim ganz einfach die Daten eures Flugs. Dazu gehören die Flugnummer, Flugdatum, Abflug- und Zielflughafen sowie die Airline, bei der der Flug gebucht wurde. Anschließend hinterlasst ihr eure privaten Daten sowie die Details eures Kontos, auf das die Entschädigung gutgeschrieben werden soll. Die Mitarbeiter von EUclaim machen sich dann direkt an die Arbeit und reichen eure Entschädigungsforderung ein.
Dank der intelligenten Datenbank wisst ihr übrigens schon nach wenigen Sekunden, ob euch unter Umständen eine Entschädigung zusteht. Über euren Online Account könnt ihr im Anschluss bequem den Status eurer Forderung und die Kommunikation mit den Airlines nachverfolgen. Für ihre Arbeit verlangt EUclaim eine Provision in Höhe von 26 Prozent der Ausgleichszahlung. Die Erfolgsquote liegt bei stolzen 98 Prozent. Solltet ihr euren Fall trotzdem verlieren, entstehen euch keine Kosten.
Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit EUclaim.
Ich folge dir immer. Ihre Beiträge sind wunderbar. Wenn ich das Geld habe, möchte ich reisen. Danke.
Ich möchte mich herzlich für den großartigen Artikel bedanken! Die Artikel sind immer so informativ und lesenswert. Ich freue mich schon darauf, weitere Artikel von euch zu lesen.
Herzliche Grüße,
Dieter