Chaos am Flughafen: Welche Rechte haben Passagiere?

Airberlin Flugzeuge am Flughafen

Streik, Verspätung, Überbuchung

Streikende Piloten, defekte Flugzeuge oder Personalmangel: Am Flughafen erleben Reisende immer wieder böse Überraschungen. Anstatt entspannt in den Flieger zu steigen, heißt es dann: Warten, warten, warten. Dabei bleibt es oft leider nicht bei ein- oder zweistündigen Verspätungen – immer wieder werden Flüge sogar ganz gestrichen oder auf einen anderen Tag verschoben.

 

 

Glücklicherweise haben Passagiere in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings gehen die Airlines dabei nur selten aktiv auf ihre Kunden zu. Stattdessen müssen diese ihre Rechte selbst geltend machen, wenn ihnen Urlaubstage, Termine oder der Anschlussflug durch die Lappen gehen. Das gelingt mit Hilfe von Unternehmen wie EUclaim besonders einfach. Denn das Unternehmen unterstützt Passagiere dabei, ihre Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Verpflegung und Unterkunft bei längeren Wartezeiten

Wer aufgrund von verspäteten Maschinen am Flughafen festsitzt, muss von der Airline betreut werden. Gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 haben Betroffene ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Leistungen wie Getränke, Essen, zwei Telefonate, zwei E-Mails und gegebenenfalls sogar eine Übernachtung im Hotel.

 

Die Zwei-Stunden-Regel gilt allerdings nur für Flüge von bis zu 1.500 km. Von 1.500 bis 3.500 km haben Fluggäste ab drei Stunden und ab 3.500 km erst ab vier Stunden Wartezeit einen Anspruch auf Unterstützung in Form der oben genannten Sachleistungen. Bei Langstreckenflügen müssen sich Passagiere also häufig in Geduld üben.

 

Zwar sieht die EU-Richtlinie vor, dass die Fluggesellschaft die Betreuung kostenlos bereitstellen muss. Insbesondere im Falle eines Streiks klappt das aber oft nicht. Wer auch auf Nachfrage keine Unterstützung erhält, muss sich zunächst selbst um Verpflegung und gegebenenfalls ein Hotelzimmer kümmern. Dabei ist es allerdings wichtig, sämtliche Belege gut aufzubewahren, um sie später der Airline in Rechnung stellen zu können.

 

Die Betreuung ist verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft ihren Pflichten auch dann nachkommen muss, wenn sie die Verspätung nicht zu verschulden hat – wie etwa im Falle eines Streiks, eines Sturms oder einer Aschewolke.

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Finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen

Gemäß der geltenden EU-Verordnung haben Fluggäste bei Verspätungen von mindestens drei Stunden sowie bei Annullierungen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dieses Gesetz gilt allerdings nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dabei kann es sich beispielsweise um Unwetter, Sicherheitsrisiken (z.B. politische Instabilität) oder eine Flughafen- bzw. Luftraumsperrung handeln.

 

Die genauen Entschädigungshöhen sind bei Flugzielen innerhalb der EU nach Streckenlänge festgelegt. Für annullierte und verspätete Flüge bis zu 1.500 km erhalten Passagiere 250 Euro. Ab 1.500 km Entfernung erhöht sich die Entschädigung auf 400 Euro. EUclaim unterstützt Verbraucher dabei, diese gesetzlich geregelten Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

 

Dass auch Streiks als außergewöhnliche Umstände gelten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich entschieden. Komplett ausgeschlossen sind Entschädigungen im Falle eines Streiks allerdings nicht. Hat die Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, um die Auswirkungen des Streiks zu verhindern, muss sie dennoch Schadensersatz zahlen.

 

Nach Möglichkeit muss die Fluggesellschaft im Falle eines Streiks außerdem versuchen, die Passagiere auf ein anderes Unternehmen umzubuchen. Verschiebt sich dadurch der Flug um einen oder mehrere Tage, muss die Airline die Übernachtungskosten im Hotel übernehmen.

 

Ab einer Wartezeit von mindestens fünf Stunden haben Passagiere darüber hinaus das Recht, von ihrem Beförderungsvertrag komplett zurückzutreten. In diesem Fall ist die Airline verpflichtet, ihnen den gesamten Flugpreis zurückzuerstatten. Auch Buchungsportale oder Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung keine Gebühren verlangen.

Lufthansa Flugzeug am Flughafen München

Entschädigungen für Pauschalreisende

Reisebüros oder Buchungsportale müssen eine Gewährleistungspflicht erfüllen, wenn sie eine Pauschalreise verkaufen. Der Flug ist somit Teil des Vertrags. Kommt der Kunde beispielsweise erst einen Tag später am Urlaubsziel an, kann er den Reisepreis anteilig um den entgangenen Tag mindern.

 

Anspruch auf eine Entschädigung, die über eine anteilige Preisminderung hinausgeht, haben Pauschalreisende immer dann, wenn sich ihr Urlaub massiv verkürzt und somit insgesamt beeinträchtigt wird. Bei einer einwöchigen Reise gelten drei Tage als Richtwert.

Entschädigung bei überbuchten Maschinen

Leider liegt es nicht immer an der gerne vorgeschobenen EDV-Panne, wenn Passagiere aufgrund einer überbuchten Maschine nicht befördert werden können. Stattdessen verlassen sich die Airlines gerne auf das Nichterscheinen einiger Fluggäste und verkaufen einen bestimmten Prozentsatz – in einigen Fällen sogar zehn Prozent – von Sitzplätzen mehrfach.

 

Obwohl die Airlines bewusst das Risiko eingehen, einer gewissen Anzahl von Fluggästen vor den Kopf zu stoßen, können Verbraucher gegen diese gängige Praxis nicht allzu viel ausrichten. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung besteht aber zumindest ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Ausgleichsansprüche: Unterstützung von EUclaim

Um eure Ansprüche geltend zu machen, könnt ihr euch unter anderem an Unternehmen wie EUclaim wenden, die sich auf die Rechte von Fluggästen spezialisiert haben. EUclaim unterstützt euch dabei, eure Ausgleichsansprüche einzufordern und steht euch mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Erfolgsquote liegt dabei bei 97 Prozent. Somit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ihr die euch zustehende Entschädigung tatsächlich erhaltet. Auch ein finanzielles Risiko müsst ihr nicht eingehen, denn EUclaim arbeitet auf Erfolgsbasis. Das bedeutet, dass nur Gebühren berechnet werden, wenn ihr von der Airline eine Ausgleichszahlung bekommt.

Leeres Flugzeug Innenraum Airbus 320 Lufthansa